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Bürodienstgebäude in Alt-Friedrichsfelde , Berlin-Lichtenberg

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© Luftbild Geoportal Berlin/Orthofotografie im INSPIRE-Datenmodell, 2019 © Luftbild Geoportal Berlin/Orthofotografie im INSPIRE-Datenmodell, 2019

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013, § 3 mit freiraumplanerischem Ideenteil und anschließendem Verhandlungsverfahren über Generalplanerleistungen nach Vergabeverordnung (VgV) in der aktuellen Fassung

Teilnahmeberechtigt

Teilnahmeberechtigt sind Architekt*innen, geforderte Berufsqualifikation gemäß §75 Abs. 1 und Abs. 3 VgV.

Zulassungsbereich

EWR

Frist

2021-08-04 16:00:00

Wettbewerbsaufgabe

wa-ID: wa-2031969

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Entwurf für den Neubau eines Bürodienstgebäudes für das Bezirksamt Lichtenberg im östl. Teil des Bildungs- u. Verwaltungsstandortes Alt-Friedrichsfelde 60 in Berlin-Lichtenberg. Die städtebaulichen Rahmenbedingungen wurden in einem Werkstattverfahren definiert. Ein freiraumplanerischer Ideenteil für den im Werkstattverfahren vorgeschlagenen Platz ist Teil des Wettbewerbs.

Es ist von den Teilnehmenden sicherzustellen, dass die folgenden Fachdisziplinen bereits zum Wettbewerbsverfahren (RPW) in die Aufgabe eingebunden werden: Landschaftsarchitekt*innen. Eine Einbindung und verbindliche Nennung (in der Verfassererklärung) ist in der 2. Phase zwingend erforderlich. Für die 1. Phase wird eine Einbindung empfohlen.

Für die Baumaßnahme ist ein Kostenrahmen von 21,5 Mio. Euro brutto in den Kostengruppen 200-700 nach DIN 276 einzuhalten. Das Raumprogramm umfasst eine Nutzungsfläche (NUF) von 6.243 m2. Das Bürodienstgebäude soll möglichst ab 2026 bezugsfertig sein.

Infos

Die Auslobung erfolgt als offener Realisierungswettbewerb in 2 Phasen. Das Preisgericht wählt in der 1. Phase auf Basis der in dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Kriterien zunächst 15 bis max. 20 Wettbewerbsarbeiten zur vertiefenden Bearbeitung für die 2. Phase aus. Das Preisgericht wählt in der 2. Phase auf Basis der vertieften Bearbeitungen und unter Zugrundelegung der in dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Kriterien die Preisträger aus und vergibt die Anerkennungen.

Der Auftraggeber verhandelt unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts zunächst mit dem 1. Preisträger über die Auftragsvergabe. Sollten der Beauftragung des 1. Preisträgers wichtige Gründe entgegenstehen, bspw. wenn trotz Verhandlungen das Honorarangebot nicht akzeptabel ist, zentrale vertragliche Regelungen nicht akzeptiert werden, der Kostenrahmen nicht eingehalten wird o. Ä., werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung wird die Preisgerichtsentscheidung mit 45% berücksichtigt. Die übrigen Wertungskriterien sind in diesem Fall die Wirtschaftlichkeit des Honorarangebotes zu 20% sowie die Projektorganisation zu 35%. Die detaillierten Wertungskriterien werden den Preisträgern im Rahmen der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zur Verfügung gestellt.

Es ist beabsichtigt, einen Generalplanervertrag über Architekten- und Ingenieurleistungen über die Leistungsphasen (LP) 2-8 (opt. 9) gem. §§ 34, § 39 u. § 55 HOAI (2021), über die LP 2-6 gem. § 51 HOAI (2021) sowie über Leistungen für Bauphysik gemäß Anlage 1.2 HOAI, LP 2-7 und Brandschutz in Anlehnung an AHO abzuschließen.

Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen.
Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsstufe kann nur beim Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung dieser Leistungen besteht nicht.

Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§35, 40, 52 und 56 HOAI (i.d. Fassung v. 17.07.2013) ermittelt und mit einem Zuschlag für einen freiraumplanerischen Ideenteil versehen.
Für Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigung stehen insgesamt 127.000,- Euro (netto) zur Verfügung.