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Schwerpunktfeuerwache, Berlin-Lichtenberg

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© Luftbild Geoportal Berlin/Orthofotografie im INSPIRE-Datenmodell, 2019 © Luftbild Geoportal Berlin/Orthofotografie im INSPIRE-Datenmodell, 2019

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen

Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Offener zweiphasiger Realisierungswettbewerb nach RPW 2013, § 3 für Architekt*innen als Generalplaner*innen mit anschließendem Verhandlungsverfahren nach Vergabeverordnung (VgV) in der aktuellen Fassung

Teilnahmeberechtigt

Architekt*innen als Generalplaner*innen

Zulassungsbereich

EWR

Frist

2021-07-01 16:00:00

Wettbewerbsaufgabe

 wa-ID: wa-2031645

Gegenstand des Wettbewerbs ist der Neubau einer Schwerpunktfeuerwache der Berliner Feuerwehr im östlichen Teil des Bildungs- und Verwaltungsstandortes Alt-Friedrichsfelde 60 in Berlin-Lichtenberg.
Die städtebaulichen Rahmenbedingungen für den Wettbewerb wurden in einem vorgelagerten Werkstattverfahren definiert.
Das Raumprogramm umfasst eine NUF von ca. 2.575 m2.
Für die Baumaßnahme ist ein Gesamtkostenrahmen von 15,5 Mio. Euro brutto in den Kostengruppen 200-700 nach DIN 276 vorgegeben.

Infos

Die Auslobung erfolgt als offener Realisierungswettbewerb in zwei Phasen. Grundlagen des Wettbewerbs sind die RPW 2013 sowie die Richtlinien zur Durchführung von Wettbewerben gemäß IV 104 der Anweisung Bau – ABau Berlin in der aktuellen Fassung sofern nachstehend nichts anderes aufgeführt ist.
Das Preisgericht wählt in der ersten Phase auf Basis der in der Wettbewerbsbekanntmachung genannten Kriterien zunächst 15 bis max. 20 Wettbewerbsarbeiten zur vertiefenden Bearbeitung für die zweite Phase aus. Das Preisgericht wählt in der zweiten Phase auf Basis der vertieften Bearbeitungen und unter Zugrundelegung der in dieser Wettbewerbsbekanntmachung genannten Kriterien die Preisträger aus und vergibt die Anerkennungen.

Der Auftraggeber verhandelt zunächst mit dem 1. Preisträger über die Auftragsvergabe. Sollten der Beauftragung des 1. Preisträgers wichtige Gründe entgegenstehen, bspw. wenn trotz Verhandlungen das Honorarangebot nicht akzeptabel ist, zentrale vertragliche Regelungen nicht akzeptiert werden, der Kostenrahmen nicht eingehalten wird o. Ä., werden alle Preisträger zu Verhandlungen aufgefordert. Bei der Entscheidung über die Auftragserteilung wird die Preisgerichtsentscheidung mit 45% berücksichtigt.

Die Wettbewerbssumme (RPW 2013 § 7 Absatz 2) ist auf der Basis der §§35, 40, 52 und 56 HOAI (i.d. Fassung v. 17.07.2013) ermittelt. Für Preise, Anerkennungen und Aufwandsentschädigung stehen insgesamt 117.000,- Euro (netto) zur Verfügung.
Vorgesehen ist folgende Preisverteilung:
1. Preis 23.000,- Euro
2. Preis 15.000,- Euro
3. Preis 9.000,- Euro
Anerkennungen 11.500,- Euro
Die Wettbewerbssumme wird zur Hälfte als Aufwandsentschädigung in der zweiten Phase in Höhe von insgesamt 58.500,- € ausgeschüttet. Die Summe wird entsprechend der Anzahl der ausgewählten Teilnehmer für die zweite Phase verteilt.

Es ist von den Teilnehmenden sicherzustellen, dass die folgenden Fachdisziplinen bereits zum Wettbewerbsverfahren (RPW) in die Aufgabe eingebunden werden: Landschaftsarchitekt*innen. Eine Einbindung und verbindliche Nennung des/der Landschaftsarchitekt*in (in der Verfassererklärung) ist lediglich in der 2. Bearbeitungsphase zwingend erforderlich. Für die 1. Bearbeitungsphase wird eine diesbezügliche Einbindung empfohlen.