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Sanierung und Erweiterung Gerhart-Hauptmann-Gymnasium, Wismar

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Landkreis Nordwestmecklenburg

Landkreis Nordwestmecklenburg
Nicht offener Realisierungswettbewerb nach RPW 2013, es werden bis zu 12 Teilnehmer*innen für das Wettbewerbsverfahren ausgewählt.

Teilnahmeberechtigt

Zugelassen zum Teilnahmewettbewerb sind Architekt*innen und bauvorlageberechtigte Ingenieur*innen.

Zulassungsbereich

EWR

Frist

2021-09-13 16:00:00

Wettbewerbsaufgabe

wa-ID: wa-2032345

Gegenstand des Wettbewerbes ist die Sanierung und Erweiterung des Gerhart-Hauptmann- Gymnasiums auf dem Grundstück Dahlmannstraße 40 in der Hansestadt Wismar. Entwurfsaufgabe sind die Sanierung und eine Neuorganisation der Grundrisse des denkmalgeschützten Hauptgebäudes, der Abbruch des ehemaligen Abortgebäudes nebst Verbindungsbau sowie die Errichtung eines dreigeschossigen Anbaus für eine Kapazität von 520 Schülerplätzen. Das Schulareal liegt am westlichen Rand des historischen Stadtkerns der Hansestadt Wismar. Das denkmalgeschützte Schulensemble präsentiert sich als Solitär in einem heterogenen städtebaulichen Umfeld. Nördlich und östlich der Dahlmannstraße prägen mehrgeschossige, verdichtete und teilweise giebelständige Wohnhäuser in geschlossener Bauweise das Erscheinungsbild. Die Bebauung südlich der Lübsche Straße und im südlichen Bereich der Dahlmannstraße weist eine offene, durchgrünte Bauweise auf. Die Dahlmannstraße verfügt auf dem großzügigen Mittelstreifen über einen alleeartigen Baumbestand, südöstlich der Dahlmannstraße befindet sich eine Parkanlage. Westlich schließen sich Kleingärten und Freiflächen an. Eingebettet in die Freiflächen befinden sich das Kurt-Bürger-Stadion und das Erlebnisbad Wismar. Das Grundstück umfasst die Flurstücke 2580/10 und 2593/5 mit einer Fläche von rund 6.200 m2. Auf dem Schulgrundstück befinden sich das denkmalgeschützte Hauptgebäude mit dem ebenfalls unter Denkmalschutz stehenden, aktuell als Kantine genutzten, ehemaligen Abortgebäude mit Verbindungsbau sowie die in den 1980er Jahren errichtete Sporthalle, die 2010 umgebaut und energetisch saniert wurde. Um das derzeit mangelhafte Angebot an Schul- und Pausenfreiflächen zu erweitern, beabsichtigt der Landkreis ein etwa 3000 m² großes Teilgrundstück des südwestlich angrenzenden Flurstücks 2580/23 zu erwerben. Auf diesem Grundstück befindet sich ein öffentlicher Weg, die Wegefreihaltung und Umverlegung des öffentliches Weges auf der abgewandten Seite der Grundstücksgrenze sind zu berücksichtigen.Für die beabsichtigte Erweiterung der Schule muss ein B-Plan-Verfahren durchgeführt werden. Derzeit laufen die Verhandlungen mit der Hansestadt Wismar.

Ziel des Wettbewerbes ist der Entwurf eines städtebaulich überzeugenden, zeitgemäßen und wirtschaftlichen Gebäudeensembles mit hoher Gestaltqualität. Mit dem Umbau und der Erweiterung des Schulstandortes sollen die Raumkapazitäten dem aktuellen Flächenbedarf des Gerhart-Hauptmann-Gymnasiums u. a. als MINT-Profilschule angepasst werden. Das bestehende denkmalgeschützte Hauptgebäude soll saniert, durch Anbau eines Aufzugs in Kombination mit dem neu zu errichtenden Erweiterungsbau barrierefrei ertüchtigt und hinsichtlich der Raumaufteilung neu organisiert werden. Bauliche Maßnahmen im denkmalgeschützten Bestand sind dabei auf ein Minimum zu beschränken. Im neu zu planenden Erweiterungsbau sind insbesondere der Gemeinschaftsbereich sowie Räume für Kunst und Musik zu berücksichtigen.

Mit dem Wettbewerb soll auch ein landschaftsarchitektonisches Konzept gefunden werden, das den vielfältigen Anforderungen an Schul- und Pausenfreiflächen gerecht wird, eine hohe Aufenthaltsqualität im Außenraum sicherstellt und abwechslungsreiche Außenbereiche für Schüler und Lehrer bietet.

Infos

Weitere Beauftragung:
Der Auslober beabsichtigt einen Planervertrag (Rahmenvereinbarung für Architekten- und Landschaftsarchitektenleistungen) für mind. die Leistungsphasen 2 - 3 und optional Leistungsphasen 4 - 9 nach HOAI §§ 34 ff abzuschließen, sofern kein wichtiger Grund der Beauftragung entgegensteht (§ 8 Abs. 2 RPW 2013). Voraussetzung für die Umsetzung des Entwurfes ist, dass die Realisierung im Kostenrahmen möglich ist. Der Auslober behält sich eine stufenweise Anlage 1 zur Wettbewerbsbekanntmachung Beauftragung sowie die Beauftragung weiterer Leistungsphasen vor. Der Auslober wird zunächst mit dem Wettbewerbsgewinner (Erster Preis) über den Auftrag verhandeln. Falls dabei aus wichtigem Grund kein Zuschlag erteilt und von der Empfehlung des Preisgerichtes abgewichen wird, führt der Auftraggeber ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV mit allen Preisträgern durch. Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Die Beauftragung der jeweils nächsten Leistungsstufe kann nur bei Vorliegen der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen erfolgen.

Leistungsstufen, die der Auftraggeber nicht mit Vertragsabschluss beauftragt, stehen unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Auftraggeber sie nur bei Fortsetzung der Planung und Ausführung der Baumaßnahme abrufen wird. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung auf Teilleistungen einzelner Leistungsstufen oder auf einzelne Abschnitte der Baumaßnahme zu beschränken. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsstufen besteht nicht.